Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
AG Brühl, Urteil vom 24.08.2010, Az. 24 C 194/10
§ 823 BGB
Das AG Brühl hat entschieden, dass eine Abmahnung wegen telefonischer Belästigung unnötig ist, wenn der Angerufene nicht
zum Inhalt der insgesamt 3 Anrufe zu später Uhrzeit vorträgt. Davon hänge sowohl die Beurteilung einer ... mehr
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