Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2009, Az. 407 O 300/07
§§ 7 Abs. 1, 2 Nr. 2; 8 Abs. 3 Nr. 3; 12 Abs. 1 S. 2 BGB
Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Telefonunternehmen wettbewerbswidrig handelt, wenn es Mitarbeiter Verbraucher ohne deren
vorherige Einwilligung anrufen lässt, um diese für Telefonanschlüsse des eigenen Unternehmens zu gewinnen. Im vorliegenden Fall hatte das
Telefonunter… mehr
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