Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
OLG Köln, BEschluss vom 12.05.2011, Az. 6 W
99/11§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen keine SMS zu Werbezwecken verschicken darf, wenn der Kunde, der sich
grundsätzlich mit dem Empfang von Werbung einverstanden erklärt hat, zum Empfang der SMS-Werb... mehr
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