Rechtsanwalt Kai Jüdemann -
Gemäß § 7 Abs.1 UWG ist eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird,
unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
In einem aktuell vom BGH ... mehr
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