Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2012, Az. 12 U 33/11
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. UWG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei einer unerlaubten Telefonwerbung nicht nur die Gesellschaft, sondern auch deren
Geschäftsführer persönlich haftet. Die strafbewehrten Unterlassungserklärungen der
Verfügungsbeklagten seien nicht ausreichend gewesen, weil si… mehr
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